Einschulung

Einschulung eines schulpflichtigen Kindes

Ist ein Kind für das kommende Schuljahr schulpflichtig, gibt es einen festen Ablauf, bei dem lediglich die Termine ein wenig schwanken könnten.

Gut ein Jahr vor der Einschulung bekommen Sie das erste Mal Post von der Schule. Darin finden Sie einen ungefähren Ablaufplan für Termine im Jahr vor der Einschulung, einen Personal- und Sprachentwicklungsbogen, sowie eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Kindergarten. Mit diesen Unterlagen können wir die Einschulung Ihres Kindes planen.

Die Schulleitung der Grundschule Uthlede lädt alle Eltern der einzuschulenden Kinder zu Beginn des letzten Kindergartenjahres zu einem Elternabend ein. Hier werden nähere Informationen zu unserer Schule, zum Ablauf der Einschulungsuntersuchung, zur Entwicklung des Kindes im letzten Kindergartenjahr, sowie zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindergärten gegeben. Natürlich besteht die Möglichkeit, an diesem Abend Fragen zu stellen.


Im Frühjahr vor der Einschulung bekommt jedes Kind eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung. Um eine Einladung dazu zu erhalten, muss man sich nicht bei der Schule melden. Die Einladungen des Gesundheitsamtes werden durch die Schule über die Kindergärten weitergeleitet oder direkt den Familien per Post zugestellt.

Üblicherweise finden die Untersuchungen zwischen Februar und Mai in der Schule statt. Die Termine hängen immer von den Vorgaben des Gesundheitsamtes ab.

Nach Abschluss der Untersuchungen folgen die Besuche der zukünftigen Lehrer/innen in den Kindergärten, die Besuche der Kinder in der Schule und der erste Elternabend. Diese Termine hängen natürlich von denen der Schuleingangsuntersuchung ab und werden im Vorfeld mit allen Einrichtungen abgesprochen.

Auf dem ersten Elternabend, der kurz vor der Einschulung stattfindet, erfahren Sie die Klassenzusammensetzung und lernen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes kennen. Hier erhalten Sie auch weitere Unterlagen und Informationen zum kommenden Schuljahr.

Einschulung eines noch nicht schulpflichtigen Kindes

sogenanntes „Kann-Kind“

Ein sogenanntes „Kann-Kind“ wird nach dem Stichtag (30.09./01.10.) des Einschulungsjahres 6 Jahre alt. Bei einem „Kann-Kind“ ist die Einschulung in dem Schuljahr aber nicht verpflichtend, sondern freiwillig.

Nach sorgfältiger Überlegung und Absprache mit den Erzieherinnen entscheiden die Eltern, ob sie einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen wollen. Sollte das der Fall sein, melden die Eltern ihr Kind rechtzeitig (ca. Januar/Februar des Einschulungsjahres) zur Schuleingangsuntersuchung in der Schule an. Die Eltern bekommen dann eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung für ihr Kind und müssen einen formellen Antrag auf vorzeitige Einschulung bei der Schulleitung stellen.

Nach Abschluss der Untersuchungen und Gespräche entscheidet die Schulleitung, ob dem Antrag entsprochen wird oder nicht.

Der weitere Ablauf geschieht dann genauso wie bei den schulpflichtigen Kindern.

Erlass zur Flexibilisierung des Einschulungsstichtages

Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 1. Oktober vollenden, haben die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus, die bis zum 1. Mai eingegangen sein muss.

Die Einschulungsuntersuchung findet unabhängig von der Entscheidung der Eltern trotzdem in dem Jahr statt, in dem das Kind schulpflichtig wird.